Widmung eines Fußweges im Baugebiet an der Salksdorfer Straße nördlich der Ortsstraße Haydnstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.6

Diskussionsverlauf

Im obigen Baugebiet wurde ab 1992 am oberen südlichen Hang der B 299 Umgehungsstraße ein Fußweg zwischen den Ortsstraßen Fimbacher Straße, Salksdorfer Straße und zur Haydnstraße mit einer Gesamtlänge von gut 600 m angelegt. Dieser nicht ausgebaute schmale Weg, der auch von Versorgungsfahrzeugen benutzt werden muss, ist noch als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.

Beschluss

Die gemeindeeigenen Verbindungswege zwischen den Ortsstraßen Fimbacher Straße und Salksdorfer Straße mit südlichen Abstechern zur Haydnstraße (Teilflächen aus Fl.-Nrn. 705, 668/30, 668/43 und 668/37 jew. Gemarkung Geisenhausen) werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Fußweg nördlich der Ortsstraße Haydnstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr und Versorgungsfahrzeuge frei“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr