Beseitigung von zwei bestehenden Geschäftshäusern und Neubau einer Wohnanlage für Seniorengerechtes Wohnen mit 18 Wohneinheiten, Fl.-Nr. 82 und 83, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 5 und 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö 3.6

Diskussionsverlauf

Sachverhalt aus 2023:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die beiden bestehenden Geschäftshäuser sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Insgesamt werden 18 (6 < 50 m² und 12 > 50 m²) Wohneinheiten errichtet. Der Bauherr weist 32 Stellplätze nach, welche ausreichend sind. Eine Regenwasserpufferanlage von 20 m³ wird errichtet. Die Zufahrt zu den Stellplätzen soll über die Kirchstraße erfolgen. Auf den beiden Grundstücken befindet sich ein Bodendenkmal mit der Beschreibung „Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Geisenhausen“. Die Nachbarschaftsbeteiligung soll gemäß Art. 66a Abs. 2 BayBO durch die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Gemäß Art. Bayerische Bauordnung muss ab 3 WE ein Spielplatz nachgewiesen werden. Dieser kann selber gebaut oder bei der Gemeinde abgelöst werden. Ein Spielplatz ist derzeit nicht vorgesehen.

Zu der damaligen Planung hat sich lediglich die Ausfahrtssituation in die Staatsstraße geändert. Die Gebäudemauern werden angeschrägt, um die Sicht in die Staatsstraße zu verbessern. Dies ist mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Durch die Anschrägung ändert sich die Raumaufteilung auf Höhe des Einfahrtsbereiches marginal.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr