Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges an der Ortsstraße Rachelstraße zur Vilsbiburger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Im Bebauungsplan Theobaldshöhe wurde der gut 30 m lange Weg als Fußweg ausgewiesen. Er ist für den Schülerverkehr zur Schule über den Pfarrangerweg (neuerdings mit Straßenampel über die Kreisstraße LA 21 versehen) eine wichtige Verbindung und ist deshalb noch zu widmen.

Beschluss

Der gemeindeeigene Weg Fl.-Nr. 387/2 und Teilfläche Fl.-Nr. 388 Gemarkung Geisenhausen, ab Ortsstraße Rachelstraße bis zur Vilsbiburger Straße (Kr LA 21), wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Rachelstraße – Vilsbiburger Straße“ gewidmet, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ und in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Kaletta und Staudinger treffen zu Beginn der Beratung über den Tagesordnungspunkt ein und beteiligen sich an der Abstimmung.

Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr