Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Holzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.17

Diskussionsverlauf

Die um 1960 ins Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Holzhausen aufgenommenen drei beschränkt-öffentlichen Wege, meist Schul- oder Kirchenwege, sind in der Natur nicht mehr vorhanden und sind deshalb einzuziehen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege „Reinthaler Fußweg“, „Floiten – Kaindl – Fußweg“ und „Fußweg – Verbindungsweg in den Lamplfeldern“ jeweils in der Gemarkung Holzhausen haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung obiger Wege wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr