Nachfolgende Maßnahmen sind im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens Helmsau zu beschließen (jew. Gemarkung Diemannskirchen):
a. die Gemeindeverbindungsstraße Helmsauerstraße alt (Blatt 4 Diemannskirchen) „Helmsdorf – Kuglöd“ neu, wird verkürzt auf die Weg Fl.-Nrn. 1278/2 und 1368/2, aufgrund der Abstufungen der Weg Fl.-Nrn. 1267/3, 1260 zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg im Eichetholz“ (Festlegung im Zusammenlegungstextteil). Die Weg Fl.-Nr. 1164 wird zur Ortsstraße „Straße in Helmsau“ umgestuft gemäß Art. 7 BayStrWG. Der nordwestliche Teil der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße Helmsauerstraße, ab Abzweigung Weg Fl.-Nr. 1164 von Weg Fl.-Nr. 1097/5 bis Gemeindegrenze Adlkofen, wird der Gemeindeverbindungsstraße „Reith – Helmsau“ zugeordnet.
b. der öffentliche Feld- und Waldweg „Weg ins Kirmbacherfeld“ (Blatt 62 Diemannskirchen) Fl.-Nr. 1212 verlängert sich durch Widmung bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Straße über Reith nach Göttlkofen“ (Blatt 5 Diemannskirchen).
c. die Weg Fl.-Nr. 1225 wird, ab Einmündung Weg Fl.-Nr. 1260 bis Weg Fl.-Nr. 1164 als früherer Teil der Gemeindeverbindungsstraße Helmsauerstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft (Festlegung im Zusammenlegungstextteil) und der neu entstandene Weg ab der Einmündung Weg Fl.-Nr. 1260 bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Straße von Reith nach Helmsau zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Reiter Feldweg“ gemäß Art. 6 BayStrWG gewidmet.
d. der öffentliche Feld- und Waldweg „Wirtsweg“ (Blatt 51 Diemannskirchen) wird gemäß Art. 7 BayStrWG ab Nordende Weg Fl.-Nr. 1251 bis ehemaliges Nordende bei Fl.-Nr. 1161 bei Helmsau eingezogen und zugleich wird die neu gebildete Weg Fl.-Nr. 1248 (Festlegung im Zusammenlegungstextteil) als Bestandteil des öffentl. Feld- und Waldweges „Wirtsweg“ gewidmet.
e. der öffentliche Feld- und Waldweg „Weiherweg“ (Blatt 52 Diemannskirchen) auf Fl.-Nr. 1180 wurde im Zuge der Zusammenlegung Helmsau aufgelassen und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.
f. der neu entstandene knapp 90 m lange Weg Fl.-Nr. 1251/1 östlich von Giglberg wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg „In der Flur Giglberg“ gewidmet.
g. der neu entstandene Weg Fl.-Nrn. 1192 und 1193/1 nördlich von Helmsau wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Kirmbacher Feldweg“ gewidmet.
h. der neu entstandene Weg Fl.-Nr. 1248 südlich von Helmsau wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet und mit dem Wirtsweg (Punkt d) verschmolzen.
i. die vor der Flurneuordnung entstandene Verbindungsstraße Fl.-Nr. 1203/2 zwischen der Ortsstraße und der Gemeindeverbindungsstraße wird gemäß Art. 6 BayStrWG nachträglich noch als Bestandteil der Ortsstraße in Helmsau gewidmet.
j. sämtliche öffentlichen Feld- und Waldwege sind nicht ausgebaut und gemäß Art. 54 BayStrWG somit in der Baulast der Beteiligten (Anlieger).
k. für sämtliche Straßen und Wege ergeben sich keine Widmungsbeschränkungen.