Widmung Zufahrt Feichten über die Bundesstraße 299 zum öffentlichen Feld- und Waldweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2025 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Mit der Verlegung der Bundesstraße 299 Ende der 1980er Jahr wurde auch eine neue Anbindung des Ortsteiles Feichten in Richtung Landshut erstellt. Dieser ca. 175 m lange nicht ausgebaute Weg ist noch als öffentlicher Feld- und Waldweg zu widmen.

Beschluss

Die nördliche Zufahrt nach Feichten Weg Fl.-Nr. 571/6 Gemarkung Salksdorf, ab Abzweigung von Weg Fl.-Nr. 596/3 Gemarkung Salksdorf bis Einmündung in die Bundesstraße 299 gegenüber Feldweg Fl.-Nr. 395/22 Gemarkung Salksdorf, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Zufahrt Feichten Nord“ gewidmet. Da es sich hier um einen neu angelegten Weg handelt, liegt die Baulast gemäß Art. 54 Abs. 2 Nr. 2 BayStrWG beim Markt Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 08:13 Uhr