Änderung der Kinderkrippen-Benutzungsgebühren ab September 2021 und Neufassung der Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Für die Kinderkrippe gelten die Ausführungen zum Kindergarten analog. Die zustimmende E-Mail des Elternbeiratsvorsitzenden der Kinderkrippe ging am 16.05.2021 bei der Verwaltung ein. Für Buchungszeiten über 7 Stunden erfolgte zudem ein Zuschlag, um die Unterschiedsbeträge je Buchungsstunde anzugleichen.
Seit dem 1. Januar 2020 wurde vom Land Bayern das Krippengeld eingeführt, mit dem die Erziehungsberechtigten von Kindern ab dem 2. Lebensjahr einkommensabhängig bis zu 100 € der Krippen-Gebühr erstattet bekommen.
Im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 (2020 ist coronabedingt nicht repräsentativ) deckten bei der Kinderkrippe St. Theobald die Gebühreneinnahmen knapp 17 % der laufenden Betriebskosten.
Zur vorgeschlagenen Neufassung der Kinderkrippen-Gebührensatzung gelten die Ausführungen zum Kindergarten analog.

Beschluss 1

Die Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe St. Theobald werden ab 1. September 2021 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe des Marktes Geisenhausen wird in der vorgelegten Fassung neu erlassen. Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.07.2009 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 10:38 Uhr