Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Terrassenüberdachung, Fl.-Nr. 586/22 Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2021 ö 13

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Östlich der Salksdorfer Straße“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Die bestehende Terrasse auf der Westseite des Haues soll überdacht werden. Die Terrassenüberdachung ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Tiefe von 3 m sowie einen Flächeninhalt von 30 m² unterschreitet. Die Terrassenüberdachung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die Überdachung außerhalb der festgesetzten Baugrenze liegt. Die Tiefe der Überdachung beträgt 2,70 m. Die Breite beträgt 5,25 m. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:03 Uhr