Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Doppelcarports und Verwendung von schiefergrauen Dachziegeln am Wohnhaus, Fl.-Nr. 488/22 Gemarkung Geisenhausen, Lisztstraße 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2021 ö 15

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von 36 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Die Dacheindeckung ist nach Art. 57 Abs. 1. Nr. 11
Buchst. f BayBO verfahrensfrei. Die Dacheindeckung ist laut Bebauungsplan jedoch in naturroten Pfannen auszuführen. Somit bedarf es auch hier einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:03 Uhr