Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Geräteschuppens, Fl.-Nr. 442/43, Gemarkung Geisenhausen, Sebastian-Kneipp-Straße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2021 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Pfarrfeld-Erweiterung" und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Geräteschuppen umfasst einen Rauminhalt von ca. 52 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Der Geräteschuppen wird außerhalb der im Bebauungsplan "Pfarrfeld-Erweiterung" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Die maximal zulässige Grenzbebauung von 9 m wird hier um 3 m überschritten. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt dem Antrag bei. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:12 Uhr