Hundesteuersatzung - Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 19.10.2021 | ö | beschließend | 2 |
Diskussionsverlauf
In der Beratung zeigt sich zunächst GRin Graf erfreut darüber, dass für Hunde, die aus einem inländischen Tierheim übernommen werden, künftig für bis zu zwölf Monate Steuerfreiheit gewährt wird. Ferner regt sie an, die aus der vorgeschlagenen Erhöhung erzielten Mehreinnahmen in zusätzliche Hundekotbeutelspender und zusätzliche Abfalleimer zu investieren.
GR Dr. Köppen zweifelt die Notwendigkeit an, die Steuersätze überhaupt anzuheben. Diesbezüglich verweist Bgm. Reff auf einen Vergleich mit den Hundesteuersätzen umliegender Gemeinden und Städte mit vielfach höheren Sätzen als Geisenhausen sie bislang erhebt und gestiegenen Aufwand der Gemeinde im Zusammenhang mit der Hundehaltung.
Ferner kritisiert Dr. Köppen den geplanten Wegfall der Steuerermäßigung für Hunde, die in Weilern gehalten werden, weil er zumindest auch in kleineren Weilern mit nur wenigen Anwesen ein besonderes Schutzbedürfnis der Einwohner sieht. Angesichts der neuen Mustersatzung und aufgrund der Tatsache, dass der Begriff Weiler auch die größeren Ortsteile einschließt, für die eine Steuerermäßigung auch im Vergleich zu Hundehaltern im Ort Geisenhausen nicht nachvollziehbar wäre, sprechen sich sowohl der Vorsitzende, wie auch weitere Gemeinderatsmitglieder dafür aus, der Mustersatzung zu folgen. Dr. Köppen schlägt weiterhin vor, für Kampfhunde mit Negativzeugnis, zumindest solche, die derzeit schon in Geisenhausen gehalten werden, nicht die Kampfhundesteuer von 500,00 € anzuwenden. Er befürchtet, dass in Einzelfällen die Steigerung der Steuer von 20,00 € auf 500,00 € jährlich, die Halter solcher Hunde finanziell überfordern und zur Abgabe in ein Tierheim oder gar zum Aussetzen veranlassen könnte. Nach umfassender Beratung des Für und Wider und der rechtlichen Aspekte einigt sich das Gremium, für Kampfhunde mit Negativzeugnis die Hundesteuer künftig auf 250,00 € festzusetzen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1