Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Garage, Fl.-Nr. 492/2, Gemarkung Geisenhausen, Klausenweg 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2021 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld". Die zur Errichtung angedachte Garage umfasst eine Fläche von 49,5 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da die Garage eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Die Garage wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Außerdem wird die zulässige Garagenhöhe von 2,5 m um 0,5 überschritten. Aufgrund der beiden Abweichungen zum Bebauungsplan bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
0

Datenstand vom 13.05.2022 11:43 Uhr