Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung Schwimmbecken mit Technikgebäude, Fl.-Nr. 1428/120, Gemarkung Geisenhausen, Kleiberstraße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 31.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 31.01.2022 ö beschließend 2.16

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Der zur Errichtung angedachte Pool umfasst einen Beckeninhalt von ca. 43 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Beckeninhalt des Schwimmbeckens weniger als 100 m³ beträgt. Der Pool wird außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Das zur Errichtung angedachte Technikgebäude umfasst einen Rauminhalt von ca. 45 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei, da den Planunterlagen zufolge der Rauminhalt des Gebäudes weniger als 75 m³ beträgt. Das Technikgebäude wird außerhalb der im Bebauungsplan "Feldkirchen-Erweiterung" festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2022 11:49 Uhr