Konzessionsvertrag-Gas - Frage der Kündigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 22.02.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Der im März 2015 mit der Energie Südbayern GmbH (ESB) geschlossene Vertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Gas läuft 10 Jahre. Er verlängert sich um weitere 10 Jahre, falls er nicht 3 Jahre vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. 20 Jahre sind die übliche Laufzeit von Konzessionsverträgen. Die vorzeitige Kündigung wäre also vor dem 15.03.2022 auszusprechen. Ab 2016 haben die Energienetze Bayern GmbH (ENB), eine 100 %ige Tochter der ESB die Pflichten aus dem Konzessionsvertrag übernommen. Laut Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag wäre eine vorzeitige Kündigung nur dann zu überlegen, wenn es in den vergangenen Jahren gravierende Probleme mit dem Netzbetreiber gegeben hätte. Dies ist aber nicht der Fall. Auch die Frage, „wo es bei den Gasnetzen hingeht“ sei derzeit völlig offen. Insofern werden sowohl vom Gemeindetag, wie auch von der Verwaltung keine Gründe gesehen, den Vertrag mit der Konsequenz, dass dann gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz die Konzession neu ausgeschrieben werden müsste, jetzt zu kündigen.

Beschluss

Der Gaskonzessionsvertrag mit der Energienetze Bayern GmbH wird nicht vorzeitig gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.05.2022 10:56 Uhr