Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Mithilfehauses, Fl.-Nr. 1201/0, Gemarkung Diemannskirchen, Helmsau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2022 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (Fläche für die Landwirtschaft) und ist privilegiert. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt außerhalb der Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung, welche am 12.06.2019 in Kraft trat. Eine Begründung für den Bau eines Mithilfehauses liegt den Antragsunterlagen bei. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu. Das Gremium hält an seinem Beschluss fest und möchte keine Wohnbebauung außerhalb der Satzung. Zudem ist man der Meinung, dass ein Mithilfehaus direkt am Hof sinnvoller wäre.   

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich außerhalb der für Wohnbebauung vorgesehenen Flächen (Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung). Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt.

GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2022 11:11 Uhr