Teilung eines Grundstückes mit Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen, Fl.-Nr. 386/18, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.04.2022 ö 2.5

Diskussionsverlauf

       Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Theobaldshöhe“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Pro Parzelle darf nur ein Hauptgebäude errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Die zulässige Wandhöhe von 4,80 wird um 1,05 m überschritten und soll 5,85 m betragen. Die GFZ beträgt 0,61 anstatt der zulässigen Zahl von 0,5. Außerdem soll die zulässige Kniestockhöhe von 1,00 m um 0,28 m überschritten werden und 1,28 m betragen. Stellplätze werden nachgewiesen. Eine Regenwasserpufferanlage mit 5 m³ wird errichtet. Ein genehmigter Vorbescheid (41S-2651-2020-VORB) liegt vor. Die Nachbarn wurden beteiligt und stimmen dem Vorhaben zu.

Beschluss

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

GRin Kaletta beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2022 11:11 Uhr