Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes, Fl.-Nr. 469/1, Gemarkung Geisenhausen, Salksdorfer Straße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö beschließend 2.12

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brunnfeld “ Deckblatt Nr. 2 und entspricht nicht den Festsetzungen. Ein Sicht- und Lärmschutzzaun aus Metall (alternativ aus Holz oder Kunststoff) soll entlang der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Einfriedung beträgt 1,85 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,20 m überschritten wird. Zudem müsste der Zaun aus Holz oder Maschendraht bestehen. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem beantragten Vorhaben sowie den Befreiungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 31.08.2022 07:40 Uhr