Aufhebung und Neuerlass der Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 26.07.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Bekanntlich hat sich der Gewerbe- und Bürgerverein Geisenhausen e.V. komplett von der Ausrichtung der Märkte in Geisenhausen zurückgezogen. Nach dem von der Tollemogei e.V. veranstalteten „Oster- und Frühlingsmarkt“ plant nun der Christliche Bauernverein Geisenhausen für Sonntag, den 11. September 2022 einen Bauernmarkt auf dem Volksfestplatz mit Arnbier in der Stockschützenhalle. Gleichzeitig beantragt der Bauernverein mit Schreiben vom 10.07.2022, dass während des Bauernmarktes die Verkaufsstellen im Markt Geisenhausen geöffnet sein dürfen (verkaufsoffener Sonntag).
Die bisher gültige „Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage anlässlich von Warenmärkten“ stammt vom 15.02.2017 und entspricht nicht mehr den Terminen der Märkte bzw. es finden an den hier genehmigten Terminen keine Märkte mehr statt. Sie ist somit aufzuheben. Für eine Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot am 11.09.2022 wäre eine neue Verordnung erforderlich. Förmlich erlassen werden kann die Verordnung allerdings erst, nachdem auch der Bauernmarkt genehmigt wurde. Der Entwurf der neuen Verordnung befand sich in den Unterlagen. Sie ist nur auf den 11.09.2022 ausgelegt, weil weitere Märkte 2022 nicht in Aussicht sind und für 2023 abzuwarten bleibt, welche Märkte dann veranstaltet werden.
Um das Interesse der Geschäftsinhaber in Geisenhausen an Sonntagsöffnungen anlässlich von Märkten allgemein und im Speziellen bezogen auf den kommenden Bauernmarkt zu ermitteln, wurde eine Umfrage durchgeführt. Das Ergebnis der Umfrage wird dem Gemeinderat vorgetragen.
Beschluss
Die Verordnung des Marktes Geisenhausen über die Freigabe verkaufsoffener Sonn-und Feiertage anlässlich von Warenmärkten wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Sie ist vorbehaltlich der Festsetzung des Bauernmarktes für den Termin 11.09.2022 im Anschluss an die Marktfestsetzung nach der Gewerbeordnung bekannt zu machen. Gleichzeitig wird die Verordnung vom 15.02.2017 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 16:17 Uhr