Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer L-Steinmauer, Fl.-Nr. 1428/123, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.08.2022 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Eine L-Steinmauer mit einer Höhe von 0,50 m soll entlang der südlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 23 m errichtet werden. Die zur Errichtung angedachte Mauer ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Mauer ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2022 08:01 Uhr