Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung von L-Steinen und Auffüllung des Geländes, Fl.-Nr. 31/53, Gemarkung Geisenhausen, Poststraße 68
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.08.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Poststraße" und entspricht nicht den Festsetzungen. Es sollen L-Steine mit einer Höhe zwischen 0,40 m und 0,80 m errichtet werden. Zudem soll das Gelände zwischen der vorhandenen Terrasse und den L-Steinen aufgefüllt werden. Die L-Steine sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Auch die Auffüllung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBo verfahrensfrei, die sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m und eine Fläche von 500 m² nicht überschreitet. Die L-Steine samt Auffüllung befinden sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.09.2022 08:01 Uhr