Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Der Fäkalschlammtransport aus dem Gemeindegebiet wurde neu vergeben. Der Zuschlag für die nächsten vier Jahre wurde der mindestbietenden Fa. Sani-Blitz Gallmeier GmbH aus Moosinning erteilt. Der Fäkalschlamm wird künftig zur Kläranlage Vilsbiburg gefahren (bisher Moosburg). Die Anlieferungs- oder Einschüttgebühr der Kläranlage beträgt 33,00 € pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm). Die Transportkosten werden vom Unternehmer zusätzlich erhoben. Sie betragen eine Pauschale (Grundpreis) von 90,00 € pro Haushalt und zusätzlich ein Transportbetrag in Höhe von 20,00 € pro Kubikmeter. Die Beträge sind jeweils zzgl. MwSt. zu berechnen. Aufgrund der neuen Preise muss die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung angepasst werden. Der Entwurf der neugefassten Satzung war im RIS hinterlegt.

Beschluss

Die im Entwurf vorgelegte Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung wird beschlossen. Sie tritt am 01. April 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung vom 20.07.2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:44 Uhr