Bürgerantrag zum Thema "Gemeindliche Baumschutzverordnung" - Entscheidung über die Zulässigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 14

Diskussionsverlauf

Am 16.03.2023 wurde ein Bürgerantrag gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO) eingereicht, der 116 Unterschriften aufweist. Am 17.03.2023 wurden weitere 45 Unterschriften nachgereicht. 
Im Antrag ist folgende Forderung formuliert:
„Wir beantragen, dass sich der Gemeinderat der Gemeinde Geisenhausen mit der Einführung einer Baumschutzverordnung beschäftigt und eine ebensolche verabschiedet. Diese Verordnung soll gesunde alte Bäume – mit einem Stammdurchmesser von 20 cm in einem Meter Höhe – schützen.“
Als Begründung ist angegeben: „Wir beantragen das, nachdem eine Linde beim Kirchplatz gefällt wurde. Wie schon vor Jahren die Bäume in einem parkähnlichen Garten in der Bahnhofstraße 14. Und viele weitere nicht so auffällige Bäume, die im Lauf der letzten Jahre aus dem Ortsbild verschwunden sind. Große alte Bäume beherbergen viele schützenswerte Kleintiere und Vögel, filtern Staub aus der Luft und sind vor allem auch prägend für ein identitätsstiftendes Ortsbild“.

Nach Art. 18 b GO sind an einen Bürgerantrag im Wesentlichen folgende Zulässigkeits-voraussetzungen gestellt:
    • Es muss sich um eine gemeindliche Angelegenheit handeln,
    • er muss eine Begründung enthalten,
    • bis zu drei vertretungsberechtigte Personen sind zu benennen,
    • er muss von mindestens 1 % der (wahlberechtigten) Gemeindebürger unterschrieben sein.

Gemäß Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerantrags durch die Verwaltung sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt; von den 161 Unterschriften sind 155 gültig.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:44 Uhr