Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges mit der Bezeichnung "Peißingerweg" in der Gemarkung Bergham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Der für den Anliegerverkehr gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg mit der Bezeichnung "Peißingerweg" auf Fl.-Nr. 811/0, 811/9, 814/2, 804/5 und 810/0 der Gemarkung Bergham hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass der Weg lediglich das Feld (Fl.-Nr. 810/0 der Gemarkung Bergham) gleich hinter dem Bahnübergang km 22,1 erschließt und dann auf einem privaten Feldweg weiterführt. Dieser private Feldweg entfällt aber im Zuge des Baus des „Solarparks Ödgarten“ und das Feld wird für den Solarpark eingezäunt. Für den privaten Feldweg wurde ein Ersatzweg, ausgehend von der Straße nach Ödgarten und Kiebelberg geschaffen und für die betroffenen Hinterlieger wurden Geh- und Fahrtrechte im Grundbuch eingetragen.
Der „Peißingerweg“ soll deshalb gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG eingezogen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Peißingerweg" auf Fl.-Nr. 811/0, 811/9, 814/2, 804/5 und 810/0 der Gemarkung Bergham zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Verfahren dafür einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2023 09:04 Uhr