Bebauungsplan "Holzhausen - Kellerberg I" - Überleitung des § 13b BauGB-Verfahrens in das Regelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 6

Diskussionsverlauf

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli entschieden, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB dem europäischen Recht widerspricht. Demnach kann § 13 b BauGB ab sofort nicht mehr angewandt werden. Deshalb muss der Bebauungsplan „Holzhausen – Kellerberg I“ in das Regelverfahren übergeleitet werden. Dafür sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Die bereits erfolgte 1. Auslegung kann als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden. Nach Umweltprüfung und Erstellen des Umweltberichts hat sodann eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen. Zugleich müssen umweltrechtliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen erbracht werden.

Beschluss

Der Vorgehensweise wird zugestimmt. Der Bebauungsplan „Holzhausen – Kellerberg I“ wird in das Regelverfahren übergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2023 14:19 Uhr