Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

In der Sitzung am 14.11.2023 hat der Marktgemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Aktualisierung der vorhandenen Straßenwidmungen und des Straßenbestandsverzeichnisses mit externer Unterstützung durchzuführen.
Im Zuge dieses Projekts wird angesichts der großen Zahl der Straßen (ca. 230 Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen, ca. 190 öffentliche Feld- und Waldwege, ca. 130 Eigentümerwege und ca. 60 beschränkt öffentliche Wege) eine Vielzahl von Neuwidmungen, Abstufungen, Umstufungen, Einziehungen und sonstigen Korrekturen erforderlich werden.
Die Zuständigkeit für derartige Widmungen liegt gegenwärtig nach der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Geisenhausen vom 17.06.2020 beim Marktgemeinderat. Damit die Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen der nächsten ca. 1 – 1 ½ Jahre nicht mit derartigen straßen- und wegerechtlichen Themen überfrachtet werden und sich der Gemeinderat weiterhin auf die bedeutsamsten gemeindlichen Angelegenheiten konzentrieren kann, wird vorgeschlagen, die Zuständigkeit für Widmungen zum Bau- und Umweltausschuss zu verlagern.
Diese Aufgabenzuweisung an den Bau- und Umweltausschuss empfiehlt auch das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetags für größere Gemeinden. Die Namensgebung für Straßen wird davon nicht tangiert, diese bleibt gem. § 2 Nr. 18 der GeschO weiterhin in der Zuständigkeit des Gemeinderats.

Beschluss

Der Aufgabenbereich „Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht“ wird vom Marktgemeinderat zum Bau- und Umweltausschuss verlagert. Dazu wird dieser Aufgabenbereich in § 2 Nr. 23 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat gestrichen und in § 8 Abs. 3 Nr. 2 als Buchstabe m) neu angefügt. Der bisherige § 2 Nr. 24 der Geschäftsordnung wird neu zu § 2 Nr. 23. Die Änderung tritt am 01.02.2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 21.02.2024 10:39 Uhr