Personalausstattung der Kindertagesstätten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
In Textziffer 16 des Berichts über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 bis 2022 des Marktes Geisenhausen greift der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen auf. Dabei stellt der BKPV für das Jahr 2022 fest, dass die Kinderkrippe (Anstellungsschlüssel 1 : 7,84) und der Kindergarten St. Theobald (1 : 9,05), wie auch die Einrichtungen in externer Trägerschaft, eine deutlich bessere Personalausstattung hatten als der für die staatliche Förderung erforderliche Mindestanstellungsschlüssel von 1 : 11 bzw. der bis zum 30.04.2021 vom Freistaat empfohlene Anstellungsschlüssel von 1 : 10. Für St. Theobald ermittelt der BKPV für das Jahr 2022 einen um 2,4 Vollkräfte (= ca. 132 TSD €) höheren Personaleinsatz als sich bei dem (ehemals) empfohlenen Schlüssel von 1 : 10 errechnet hätte.
Unter Hinweis auf den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sieht der BKPV bei der Personalausstattung der Kitas insofern finanziell Reserven und fordert „Der Marktgemeinderat sollte sich mit der Angelegenheit befassen und zur Sicherung eines gleichmäßigen Personaleinsatzes in allen Kindertagesstätten über grundsätzliche Vorgaben zum Personaleinsatz in den Kindertagesstätten befinden“. Der vollständige Wortlaut des Berichts war im RIS für die Gemeinderatsmitglieder bereitgestellt.
In der Angelegenheit ist ferner gegenüber dem Landratsamt Landshut – Kommunalaufsicht – Stellung zu nehmen. Die erste Stellungnahme der Verwaltung an die Kommunalaufsicht sowie deren Antwort waren ebenfalls im RIS hinterlegt. Die Kommunalaufsicht empfiehlt unter Hinweis auf die Kostenseite, „…dass man sich überlegen sollte, ob man sich künftig dem Anstellungsschlüssel 1 : 11 annähern möchte …“.
Ebenfalls im RIS zur Sitzung eingestellt war eine Tabelle mit der Darstellung der Anstellungsschlüssel aller Einrichtungen im Gemeindegebiet sowie des bayernweit durchschnittlichen Anstellungsschlüssels und des durchschnittlichen Anstellungsschlüssels im Landkreis Landshut (1 : 7,97 bei den Krippen und 1 : 9,18 bei den Kindergärten).
Stellungnahme der Verwaltung:
Dass ein besserer Anstellungsschlüssel auch Kosten verursacht, ist unstrittig. Nichts desto trotz hält die Verwaltung an den Argumenten aus der Praxis des täglichen Betriebes fest, die der Kommunalaufsicht mitgeteilt wurden. Die vom Prüfer kritisierten Anstellungsschlüssel der Einrichtungen des Marktes Geisenhausen haben in der Vergangenheit wiederholt dazu beigetragen, dass in schwierigen Situationen und Zeiten des extremen Fachkräftemangels ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtungen überhaupt aufrechterhalten werden konnte. Von der Belastung des Personals und dem Risiko, dass die staatliche Förderung gestrichen wird, wenn länger als 3 Monate der Mindestschlüssel von 1 : 11 unterschritten wird, gar nicht zu reden.Zum Tagesordnungspunkt erschienen ist auch die Leiterin der Kita St. Theobald, Nicole Meiszies. Diese informiert das Gremium in einem ausführlichen Vortrag über die letztjährige und die aktuelle Situation in der Einrichtung einschließlich der aktuellen und der für das weitere Kita-Jahr prognostizierten Anstellungsschlüssel. Dabei berichtet sie unter anderem über die insbesondere im Bereich der Kinderkrippe im vergangenen Kita-Jahr äußerst schwierige und angespannte Personalsituation mit vielen Ausfällen, deutlichen Überlastungssituationen und den resultierenden Folgen wie z.B. weiteren Personalausfällen, Reduzierungen im Betreuungsangebot und bei der Qualität des Angebots. Aus all diesen Gründen und um eine qualitativ hochwertige Erziehung erbringen zu können, appelliert sie an den Gemeinderat, einen Anstellungsschlüssel von 1 : 8 zu genehmigen.
Alle Wortmeldungen aus dem Gemeinderat bestätigen die Notwendigkeit eines guten Anstellungsschlüssels in den Kindertagesstätten, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Erziehung und Betreuung der Kinder im Gemeindegebiet zu gewährleisten.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und der Kommunalaufsicht zur Kenntnis.
Im Interesse einer kontinuierlichen, stabil gesicherten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung legt der Marktgemeinderat Wert auf eine gute Personalausstattung der Kindertagesstätten im Gemeindegebiet und ist bereit, die dadurch verursachten höheren Personalkosten und Betriebskostenzuschüsse nach folgender Maßgabe bereitzustellen:
Für den Personaleinsatz in den Kinderkrippen und Kindergärten des Marktes Geisenhausen und – im Rahmen der vertraglich vereinbarten Betriebskostenübernahme anderer Träger – ist künftig ein Anstellungsschlüssel nicht unter 1 : 8,0 im Jahresdurchschnitt einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist noch nicht anwesend.
Datenstand vom 02.12.2024 10:57 Uhr