Abbruch eines Bestandswohngebäudes mit Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Doppelgarage und Terrassenüberdachung, Fl.-Nr. 578/2, Gemarkung Geisenhausen, Mozartstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö beschließend 2.3

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ und „Fimbacher Feld“ Deckblatt Nr. 5 und entspricht nicht den Festsetzungen. Die bestehenden Gebäude sollen abgebrochen und durch ein Einfamilienhaus, eine Doppelgarage und eine Terrassenüberdachung ersetzt werden. Anstelle eines im Bebauungsplan vorgesehenen Satteldachs soll ein Walmdach entstehen. Die talseitig festgesetzte Wandhöhe des Wohnhauses und der Garage werden überschritten. Die zulässige Wandhöhe wird um 44,50 cm überschritten und beträgt 6,36 m. Die zulässige Wandhöhe der Garage wird um 47,50 cm überschritten und beträgt 2,98 m. Zudem befindet sich das Vorhaben teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Es werden zwei Stellplätze nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben sowie den beantragten Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr