Aufstufung der Reststrecke des beschränkt-öffentlichen Weges Alte Postgasse zur Ortsstraße zzgl. Widmung Teilfläche Fl.-Nr. 509/5 Gemarkung Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

Die westliche Restfläche des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Alte Postgasse“ Fl.-Nr. 93/1 Gemarkung Geisenhausen (im Eigentum des Marktes) dient als Park- und Wendefläche der Ortsstraße Alte Postgasse sowie als Zufahrt zum Anwesen Alte Postgasse 10 und ist als Teil hierfür aufzustufen. Zusätzlich ist die südliche Teilstrecke der Fl.-Nr. 509/5 Gemarkung Geisenhausen (überbauter Fimbach) westlich der Fl.-Nr. 93/1 Gemarkung Geisenhausen als Verbindungsstück zur bestehenden Ortsstraße zu widmen.

Beschluss

a. Die westliche gemeindeeigene Restfläche Fl.-Nr. 93/1 Gemarkung Geisenhausen des beschränkt-öffentlichen Weges Alte Postgasse wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Alte Postgasse aufgestuft. Die Baulast trägt der Markt Geisenhausen.
b. Der Südteil der Fl.-Nr. 509/5 westlich der aufgestuften Parkfläche Fl.-Nr. 93/1 jew. Gemarkung Geisenhausen wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Alte Postgasse, in der Baulast des Marktes, gewidmet. Östlich wie westlich dieser Fläche ist der Markt Grundeigentümer und somit verfügungsberechtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr