Hinzuwidmung der Gehwege westlich der Ortsstraße Fimbacher Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 29.07.2024 | ö | beschließend | 2.5 |
Diskussionsverlauf
Mit den Bebauungsplänen Kreuzfeld Deckblatt 1 und Kreuzfeld Erweiterung ab Ende der 1980-er Jahre begann der Ausbau mit Gehwegen an der westlichen Straßenseite. Mit der Umstufung der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße (vgl. Beschluss vom 18.01.2000) wurde es versäumt auch die separat vermessenen Gehwege mit zu widmen. Dies ist nun nachzuholen, da die Gehwege jeweils Bestandteile der jeweiligen Straße sind solange sie begleitend zur Straße verlaufen (unselbständige Gehwege).
Beschluss
Die 2,5 m breiten linksseitigen gemeindeeigenen Gehwege Fl.-Nrn. 727/30, 727/26, 727/14, 727/4, 712/20 Gemarkung Geisenhausen an der Ortsstraße werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 2 Nr. 1b BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Fimbacher Straße gewidmet, ebenfalls in der Baulast des Marktes Geisenhausen. Als solche sind sie auch in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr