Widmung der Stichstraße St. Theobald zur Ortsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö beschließend 2.12

Diskussionsverlauf

Bei der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses für Ortsstraßen wurde festgestellt, dass die Stichstraße ab der Ortsstraße Korbinianstraße Fl.-Nr. 351 Gemarkung Geisenhausen (vgl. FN 1219 Geisenhausen von 2006) nahe der St.-Theobald-Kirche noch keiner Widmung unterzogen wurde. Dies ist hiermit nachzuholen. Der Markt Geisenhausen hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Beschluss

Die Verlängerung der westlichen Stichstraße der Ortsstraße Korbinianstraße mit Weg Fl.-Nr. 351 Gemarkung Geisenhausen, dessen Länge 40 Meter beträgt, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße „St. Theobald“, ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr