Abweichungen vom Bebauungsplan - Höhe von Stützmauern und Begrünung von Stützmauern, Fl.-Nr. 164/1, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße 3a - 3c


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.07.2024 ö 3.9

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe-West“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Laut Bebauungsplan dürfen Stützmauern ab Oberkante neues Gelände, eine Höhe von 2,60 m nicht überschreiten. Aus statischen Gründen sind einige Mauern jedoch höher als die vorgegebenen 2,60 m. Die höchste Stützmauer misst 6,40 m. Außerdem sind laut Bebauungsplan Stützmauern ab 1,00 m zu begrünen. Von dieser Festsetzung soll ebenfalls befreit werden. Die Begründungen des Bauherrn zu den jeweiligen Befreiungen können den Anlagen des Tagesordnungspunktes entnommen werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben und den beantragten Befreiungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:23 Uhr