Nachwidmung von vier beschränkt-öffentlichen Wegen im Baugebiet Fimbacher Feld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Im Bebauungsplan Fimbacher Feld von 1970 sind die obigen vier Wege (mit einer Änderung im Bereich Schubert-/Lisztstraße) projiziert und auch ausgeführt worden. Eine beschlussmäßige Widmung dieser Wege östlich und westlich der Lisztstraße wurde jedoch nicht durchgeführt und ist nachzuholen.
Beschluss
Die gemeindeeigenen Fußwege im Fimbacher Feld werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu beschränkt-öffentlichen Wegen mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.
a. der ca. 95 m lange Weg Fl.-Nr. 571/13, ab Abzweigung von Ortsstraße Schubertstraße bis Ostseite Wendeplatz Fl.-Nr. 571/10, und der ca. 10 m lange westliche Stich zum Wendeplatz der Ortsstraße Lisztstraße mit Fl.-Nr. 571/6 Teilstrecke an der Nordseite der Fl.-Nr. 571/3 jew. Gemarkung Geisenhausen. Die Wegebezeichnung lautet: Schubertstraße – Lisztstraße.
b. der ca. 53 m lange Weg Fl.-Nr. 496/5 Teilstrecke und 570/6 (Verschmelzung beabsichtigt), ab Wendefläche der Ortsstraße Eichendorffstraße bei SW-Ecke Fl.-Nr. 573/13 jew. Gemarkung Geisenhausen bis Einmündung in die Ortsstraße Lisztstraße. Die Wegebezeichnung lautet: Lisztstraße – Eichendorffstraße Süd.
c. der ca. 54 m lange Weg Fl.-Nr. 574/10 Teilstrecke, ab Wendefläche der Ortsstraße Eichendorffstraße bei SW-Ecke Fl.-Nr. 575 jew. Gemarkung Geisenhausen bis Einmündung in die Ortsstraße Lisztstraße. Die Wegebezeichnung lautet: Lisztstraße – Eichendorffstraße Mitte.
d. der ca. 65 m lange Weg Fl.-Nr. 482/38 Teilstrecke, ab Abzweigung von Ortsstraße Linckestraße bis Einmündung in die Wendefläche der Ortsstraße Eichendorffstraße bei NO-Ecke Fl.-Nr. 579 jew. Gemarkung Geisenhausen. Die Wegebezeichnung lautet: Linckestraße – Eichendorffstraße Nord.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr