Verlängerung der Gemeindeverbindungsstraße Brandlmaierbach - Reinthal


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.7

Diskussionsverlauf

Der östliche Teil wurde bereits 1971/72 von der Gemeindegrenze bei Brandlmaierbach bis Anwesen Reinthal Hs.Nr. 106 zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft. Diese Straße (Anliegerweg) und die Fortsetzung als öffentl. Feld- und Waldweg (Fremdgrund) bis Reinthal Hs.Nr. 103 wurden 1984 ausgebaut und durch Vermessung (vgl. VN 381 Holzhausen von 1985) in Gemeindeeigentum überführt. Einer Aufstufung (ohne Umstufungsvereinbarung) der westlichen Strecke von Reinthal Hs.Nr. 106 bis Reinthal Hs.Nr. 103 kann somit verspätet durchgeführt werden.

Beschluss

Die Verlängerungsstrecke (Fl.-Nr. 141/1 Westteil Gemarkung Holzhausen) der Gemeindeverbindungsstraße Brandlmaierbach – Reinthal, ab Weggabelung bei Reinthal Hs.Nr. 106 bis Westende Weg Fl.-Nr. 141/1 Gemarkung Holzhausen bei Reinthal Hs.Nr. 103 wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der bestehenden Gemeindeverbindungsstraße „Brandlmaierbach – Reinthal“ aufgestuft, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr