Hinzuwidmung der Anschlussstrecke West zur B 299 bei Johannesbergham Hs.Nr. 36 ½ zur Gemeindeverbindungsstraße Johannesberghamer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.9

Diskussionsverlauf

Mit Verlegung der B 299 bei Johannesbergham (vgl. Umstufungsvereinbarung vom 18.06.1999) entstand die obige Gemeindeverbindungsstraße. Die ca. 35 m lange Anschlussstraße West zur B 299 wurde neu geschaffen und ist noch nachzuwidmen.

Beschluss

Der westliche Anschluss zur B 299 auf Höhe der Hofstelle Johannesbergham 36 ½ als Teilfläche der Weg Fl.-Nr. 300/2 Gemarkung Bergham wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Johannesberghamer Straße, in der Baulast des Markts Geisenhausen und ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr