Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau einer Garage, eines Geräteschuppens und einer Gabionenwand, Fl.-Nr. 588/5, Gemarkung Geisenhausen, Rudolfstraße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Östlich der Salksdorfer Straße". Es soll eine Garage, ein Geräteschuppen und eine Gabionenwand errichtet werden. Der bestehende Carport soll im Zuge der Neubauten abgebrochen werden. Die zur Bebauung vorgesehenen Vorhaben sind alle gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) und Art. 57. Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfrei, da der Geräteschuppen den Planunterlagen zufolge einen Rauminhalt von 75,00 m³ nicht überschreitet, die Garage eine Grundfläche von 50,00 m² nicht überschreitet und die Gabionenwand eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Der Geräteschuppen wird an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet und hat einen Rauminhalt 70,45 m³. Die Garage wird an der südlichen Grundstücksgrenze errichtet und hat eine Grundfläche von 42,91 m². Die Gabionenwand wird an der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von 2,00 m errichtet. Die beiden Gebäude bedürfen einer Befreiung nach Art. 63 BayBO, da sich diese außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden. Die Gabionenwand bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die max. zulässige Höhe von 1,50 m um 0,50 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr