Antrag auf Verlängerung des Nutzungsvertrages für die Schießstätte im Feuerwehrgerätehaus Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2025 ö 3

Diskussionsverlauf

Die Schützenvereine „Jungschützengesellschaft Geisenhausen 1911 e.V.“ und „Vilstaler Schützen Geisenhausen 1952“ nutzen das Untergeschoß des Feuerwehrhauses mit Schießständen, Aufenthalts- und Nebenräumen. Die laufenden Kosten tragen die Nutzer, eine Raummiete wird nicht erhoben. Grundlage ist ein Marktgemeinderatsbeschluss vom 08.02.2000 und ein Nutzungsvertrag der Gemeinde mit den beiden Schützenvereinen vom 28.02.2000. Dieser Nutzungsvertrag mit 25-jähriger Laufzeit kann frühestens zum 31.12.2026 gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich weiter von Jahr zu Jahr. 

Mit Schreiben vom 23.09.2023 beantragen die beiden Vereine die vorzeitige Verlängerung des Überlassungsvertrages um weitere 25 Jahre, um langfristige Planungssicherheit zu haben.

Zur Regelung des Nutzungsverhältnisses für weitere 25 Jahre wurde ein neuer Mietvertrag vorbereitet und mit den Schützenmeistern der beiden Vereine besprochen. Dieser ersetzt den bisherigen Nutzungsvertrag und hat – kurz zusammengefasst – folgende wesentlichen Inhalte: Laufzeit 25 Jahre, beginnend am 01.01.2025; ein Mietzins wird nicht erhoben, dafür verpflichten sich die Mieter zur Pflege von Teilen des Außenbereichs sowie zur Instandhaltung der Mieträume und tragen Nebenkosten gemäß der vertraglichen Regelung. Der Vertragsentwurf war für die Gemeinderatsmitglieder im RIS bereitgestellt.
GR Barth verweist auf die Klausel im bisherigen Nutzungsvertrag, wonach anderen Schützenvereinen der Gemeinde die Nutzung der Schießstände grundsätzlich auch zu gestatten war und fragt an, ob dies auch künftig vorgesehen ist. Dies wird vom Vorsitzenden verneint.

Beschluss

Der „Jungschützengesellschaft Geisenhausen 1911 e.V.“ und den „Vilstaler Schützen Geisenhausen 1952“ wird, beginnend ab dem 01.01.2025, das Nutzungsrecht der Räume im Untergeschoss des Feuerwehrgerätehauses Geisenhausen für weitere 25 Jahre eingeräumt. Dazu ist der im Entwurf vorliegende Mietvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2025 16:18 Uhr