Widmung des ausgebauten Weges von Unterschneitberg nach Neutzkam 14 zum öffentlichen Feld- und Waldweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.01.2025 ö beschließend 2.10

Diskussionsverlauf

Der 1978 (wohl kurz nach der Gebietsreform) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Altfraunhofen ausgebaute ca. 220 m lange obige Weg zur alleinigen Erschließung der Hofstelle Neutzkam 14 (Gemeinde Altfraunhofen) bedarf noch einer Widmung zur öffentlichen Verkehrsfläche.

Beschluss

Der ausgebaute gemeindeeigene Weg Fl.-Nr. 1713/3 Teilfl. Gemarkung Holzhausen, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Unterschneitberg nach Neutzkam bei Unterschneitberg Hs.-Nr. 96 1/2 bis zur Gemeindegrenze Altfraunhofen bei Hofstelle Neutzkam 14 einschließlich einer Stichstraße am Südende, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Unterschneitberg - Neutzkam 14“ ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 08:13 Uhr