Rückabwicklung des ehemaligen Hilfskrankenhauses Bgm.-Dräxlmaier-Platz 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö 10

Diskussionsverlauf

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat über den Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 informiert, den öffentlichen Schutzraumbau flächendeckend aufzugeben und die vorhandenen Schutzräume sukzessive rückabzuwickeln (Entlassung aus der Zivilschutzbindung). In Geisenhausen betrifft dies das ehemalige Hilfskrankenhaus, das im Untergeschoss der großen Schulturnhalle (heute im örtlichen Sprachgebrauch der „Bunker“) errichtet wurde. Dafür wurde 1988 auch ein Nutzungsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Markt Geisenhausen geschlossen, der 2003 durch einen neuen Vertrag ersetzt wurde, welcher bis heute Bestand hat. Nach der endgültigen Entwidmung können die Räume durch die Gemeinde ohne zivilschutzrechtliche Auflagen genutzt und verändert werden.
Im ersten Schritt muss dazu der Markt Geisenhausen einen formlosen Antrag auf Entwidmung stellen. Anschließend ist ein Vertrag über die Rückabwicklung des Schutzraumes zwischen dem Bund, dem Bayerischen Innenministerium und dem Markt Geisenhausen zu schließen.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen beantragt die Entwidmung des ehemaligen Hilfskrankenhauses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zu stellen und die Aufhebungsvereinbarung zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2021 10:38 Uhr