Abriss der Garage - Neubau einer Doppelgarage mit Nebenraum und Eingangsüberdachung, Fl.-Nr. 581/12, Gemarkung Geisenhausen, Eichendorffstraße 37


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Fimbacher Feld“ Deckblatt Nr. 1. und entspricht nicht den Festsetzungen. Die Garage wird teilweise außerhalb des Baufensters errichtet. Außerdem weicht die Dachform der Garage vom Bebauungsplan ab. Die Garage wäre laut Bebauungsplan dem Haupthaus anzupassen und somit mit einem Satteldach auszuführen. Auch wird die zulässige Wandhöhe um 16 cm überschritten. Sie soll 2,66 m betragen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:03 Uhr