Teilung eines Grundstückes mit Abbruch eines Nebengebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplatz, Fl.-Nr. 386/19, Gemarkung Geisenhausen, Ruselstraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.09.2022 ö 2.6

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Theobaldshöhe“ Deckblatt Nr. 2 und entspricht nicht den Festsetzungen. Pro Parzelle darf nur ein Hauptgebäude errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich zudem außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Außerdem soll die zulässige Kniestockhöhe von 1,00 m um 0,28 m überschritten werden und 1,28 m betragen. Eine Regenwasserpufferanlage mit 5 m³ Pufferungsvolumen wird errichtet. Stellplätze werden nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Dem Bauvorhaben sowie den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 08:20 Uhr