Flächennutzungsplandeckblatt Nr. 13 - Änderung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 2

Diskussionsverlauf

Das Deckblatt betrifft den Bereich Stockberg. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 13 wurde am 21.04.2020 gefasst. Es haben bereits zwei Auslegungen des Entwurfs stattgefunden. Seit der Entscheidung der Firma Hynergy, den geplanten Solarhof am Stockberg nicht zu realisieren, ruhte das Verfahren. 
Nun soll der Geltungsbereich des Deckblatts entsprechend angepasst werden. Außerdem wird vorgeschlagen, die Art der baulichen Nutzung im gesamten Geltungsbereich als ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.
Der Änderungsbereich betrifft folgende Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen: 216/0 (Tfl.), 218/0, 273/0, 274/0, 275/0, 277/0, 278/0, 279/0, 281/0, 282/0, 166/0 (Tfl.), 294/0, 299/0, 300/0, 302/0, 304/0. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 63.139 m².

Beschluss

Die Änderung des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 13 wird wie vorgeschlagen beschlossen. Er umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Geisenhausen: Teilfläche von 216/0, 218/0, 273/0, 274/0, 275/0, 277/0, 278/0, 279/0, 281/0, 282/0, 166/0 (Tfl.), 294/0, 299/0, 300/0, 302/0, 304/0. Der Bereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 63.139 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:44 Uhr