Bestellung einer Datenschutzbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben gemäß Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Mehrere Stellen können gemeinsam einen ihrer Beschäftigten zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen. Schon im Jahr 2001 haben ein Großteil der Landkreisgemeinden und das Landratsamt Landshut vereinbart, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Gemeinden zu bestellen. Dies hat sich über die Jahre hinweg bewährt. Da der bisherige Datenschutzbeauftragte aus diesem Amt ausgeschieden ist, wird vorgeschlagen, seine Nachfolgerin, Frau Isabella Gruber, zu bestellen.

Beschluss

Die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Landshut, Frau Isabella Gruber, wird als Datenschutzbeauftragte des Marktes Geisenhausen bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:44 Uhr