Straße nach Feichten - Umstufung einer Gemeindeverbindungstraße zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

In der Gemeinderatssitzung am 28.02.2023 wurde beschlossen, die 2020 sanierte und ausgebaute Straße nach Feichten in ihrer gesamten Länge als Gemeindeverbindungsstraße zu widmen. Dieser Beschluss wurde noch nicht vollzogen. Im Nachgang zu dieser Beschlussfassung wurden neue Erkenntnisse gewonnen, denen zufolge die Einstufung als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg straßen- und wegerechtlich zutreffend ist.
Folgender Sachverhalt ergibt sich somit: Momentan ist etwa die Hälfte der jetzigen Straße als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Entsprechend der Verkehrsbedeutung soll die bestehende Gemeindeverbindungsstraße zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft werden (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Im nachfolgenden Tagesordnungspunkt wird der restliche, bislang nicht gewidmete Teil als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Anschließend wird der abgestufte Teil mit dem neu zu widmenden Teil auf einem Bestandsblatt zusammengefasst.
Auf Nachfrage eines Anliegers wird erläutert, dass durch die Widmung zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg die Baulast für die gesamte Straße künftig beim Markt Geisenhausen liegt und dieser auch den Winterdienst durchführt.

Beschluss 1

Der Beschluss vom 28.02.2023, TOP 5, über die Widmung der Straße nach Feichten zur Gemeindeverbindungsstraße wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Markt Geisenhausen verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG die Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße Feichten, Fl.-Nr. 596/3 der Gemarkung Salksdorf (Teilstrecke) von 320 m zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Straße nach Feichten“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) ohne Widmungsbeschränkung. Anfangspunkt des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges ist die Einmündung in die Kreisstraße LA 8 und Endpunkt ist die Grundstücksgrenze zwischen den Fl.-Nrn. 568/0 und 599/0 der Gemarkung Salksdorf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2023 09:01 Uhr