Bürgerantrag zum Thema "Gemeindliche Baumschutzverordnung" – Behandlung des Antrags
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Am 16.03.2023 wurde ein Bürgerantrag gemäß Art. 18 b der Gemeindeordnung (GO) eingereicht. Die Zulässigkeit des Bürgerantrags wurde in der Sitzung am 28.03.2023 festgestellt. Deshalb ist er nun vom Gemeinderat innerhalb der Dreimonatsfrist des Art. 18 b GO zu behandeln.
Im Antrag ist folgende Forderung formuliert:
„Wir beantragen, dass sich der Gemeinderat der Gemeinde Geisenhausen mit der Einführung einer Baumschutzverordnung beschäftigt und eine ebensolche verabschiedet. Diese Verordnung soll gesunde alte Bäume – mit einem Stammdurchmesser von 20 cm in einem Meter Höhe – schützen.“
Als Begründung ist angegeben: „Wir beantragen das, nachdem eine Linde beim Kirchplatz gefällt wurde. Wie schon vor Jahren die Bäume in einem parkähnlichen Garten in der Bahnhofstraße 14. Und viele weitere nicht so auffällige Bäume, die im Lauf der letzten Jahre aus dem Ortsbild verschwunden sind. Große alte Bäume beherbergen viele schützenswerte Kleintiere und Vögel, filtern Staub aus der Luft und sind vor allem auch prägend für ein identitätsstiftendes Ortsbild“.
In der Beratung spricht sich zunächst Bürgermeister Reff deutlich gegen den Erlass einer Baumschutzverordnung aus. Er sieht in einer solchen Verordnung weniger einen Schutz für große Bäume, sondern primär erheblichen bürokratischen Aufwand. Es sollte weiterhin den Besitzern überlassen werden, was sie mit Bäumen auf Privatgrundstücken tun. Einen derartigen Eingriff ins Privateigentum lehnt der Vorsitzende ab. Ferner weist er auf zu befürchtende Fällaktionen größeren Ausmaßes von Bäumen hin, die durch die VO geschützt würden, vor deren Inkrafttreten und sieht die Gefahr, dass bei Bestehen einer Baumschutz-VO größere Bäume häufiger gefällt werden, kurz bevor sie den geschützten Stammumfang erreichen. Eine VO verhindere nicht per se das Fällen alter großer Bäume, sondern auf Antrag könne dies doch genehmigt werden und dafür Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen gefordert werden. Von den 35 Landkreisgemeinden habe keine eine Baumschutzverordnung und von den 2056 bayerischen Städten und Gemeinden hatten laut einer Umfrage aus dem Jahr 2019 nur 94 eine Baumschutzverordnung. Weitere Gemeinderatsmitglieder bzw. Vertreter der Fraktionen betonen, die Entscheidung für die Fällung eines Baumes, die in der Regel einen sachlichen Grund habe, solle in der Entscheidungsfreiheit der mündigen Bürger bleiben. Angeregt wird, die Gemeinde solle zusätzliche Flächen für die Pflanzung neuer Bäume zur Verfügung stellen und Baumpatenschaften ermöglichen.
Gemeinderätin Weindl hingegen betont den positiven Einfluss alter, großer Bäume auf das Klima und spricht sich für den Erlass einer Baumschutzverordnung und darauf basierend eine Einzelfallbetrachtung aus, wenn jemand einen solchen Baum fällen möchte.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt den Bürgerantrag ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.06.2023 13:43 Uhr