Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung von zwei Stützmauern und eines Sockels, Fl.-Nr. 1428/121, Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.05.2023 ö 2.7

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Eine Stützmauer aus Beton zur Abstützung des natürlichen Geländes mit einer Höhe von 1,20 m soll entlang der Sperlingstraße auf einer Länge von ca. 15 m errichtet werden. Ebenso soll eine Mauer mit 1,20 m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von ca. 5 m errichtet werden. An der westlichen Grundstücksgrenze wird ein Sockel von 0,30 m auf einer Länge von ca. 7 m errichtet. Die zur Errichtung angedachten Mauern sind gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Mauern sind lt. Bebauungsplan nicht zulässig und bedürfen daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2023 09:48 Uhr