Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Festsaals - Vorstellung weitere Variante


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö 2

Diskussionsverlauf

In der Sitzung am 29.07.2023 wurde der Wunsch geäußert, zur Machbarkeitsstudie eine Variante 3 mit der Vorgabe „Erhalt des Festsaals in seiner Funktionalität ohne Abhängigkeit vom Gasthaus und ein Minimum an zwingend notwendigen Ergänzungen“ zu bekommen.
Architekt Michael Leidl vom Büro Arc Architekten stellt dazu in einer Präsentation die neue „Ergänzungsvariante mit Galerie“ vor. Einleitend reflektiert er die neuen Rahmenbedingungen für diese Variante als Ergebnisse einer Abstimmung mit den Fraktionssprechern und der Verwaltung am 08.08.2023. Hier erklärt CSU-Fraktionssprecher Vögl noch einmal kurz die Überlegungen und Beweggründe der von Ihm eingebrachten Ideen und Vorschläge.
Eine Analyse der Bestandssituation auf Grundlage des Reservierungsplans der KLJB Geisenhausen weist bei Saalnutzung aktuell 626 Sitzplätze aus. Nach derzeitigen baurechtlichen Vorgaben würde Leidl (mit auf 100 m² verkleinerter Tanzfläche) bei neuer Nutzungsgenehmigung 556 Sitzplätze im Saal für zulässig halten. Die Ergänzungsvariante zeigt auf, dass durch eine Verlängerung des Gebäudes um zwei Achsen a` 3 m und einen Anbau an die nördliche Längsseite Platz für eine Catering-Küche, ein Lager und barrierefreie WCs im Erdgeschoss und im OG eine Galerie, einen Schießstand für Lasergewehre, einen Aufenthalts- und Umkleideraum und kleinere Nebenräume geschaffen werden könnte. Die Sitzplatz-Gesamtkapazität läge hier je nach Positionierung der einzelnen Räume bei ca. 608 bis 616 Personen bei einer allerdings auf ca. 150 m² verkleinerten Tanzfläche. Im Rahmen einer neuen Teilunterkellerung müssten, um ein vernünftiges Verhältnis von Nutzfläche zu Lagerfläche zu erreichen, Räume für Haustechnik, (Stuhl-)Lager und – bei Variante 3 – Garderoben gebaut werden. Im OG könnte der westliche Teil der Galerie als zweiter Saal mit knapp 200 m² abgetrennt werden. Da Geschoßfläche und Bruttorauminhalt der Varianten 3 und 4 deutlich höher sind, als bei den beiden ersten Varianten, errechnen sich nach BKI-Kennwerten für die neuen Varianten auch höhere Kostenannahmen. Diese liegen nur für die Kostengruppen 300 + 400 im Bereich von ca. 5,8 Mio. € brutto. Abschließend zeigt der Planer auf, dass der Bestandssaal und der Verlängerungsbereich teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen. Er empfiehlt, im nächsten Schritt die baurechtlichen Fragen „Abstandsflächen“ und „Überschwemmungsgebiet“ sowie mit der Regierung – Städtebauförderung – die Förderfähigkeit zu klären. Der Vorsitzende betont erneut, dass er es für nicht ausreichend erachtet, nur den bestehenden Saal zu sanieren. Vielmehr müsse dieser künftig multifunktional nutzbar und ohne das angrenzende Gasthaus zu betreiben sein.

Beschluss

Die Ausarbeitungen von Arc Architekten werden zur Kenntnis genommen. Die Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass die gestellten Anforderungen umsetzbar sind. Im nächsten Schritt ist die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit und Förderfähigkeit zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2023 14:19 Uhr