Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut Kapitel B VI Energie - Anhörungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2023 ö 11

Diskussionsverlauf

Der Regionale Planungsverband Landshut hat den Entwurf der bezeichneten Teilfortschreibung des Regionalplans im Kapitel „Energie“ zur Stellungnahme übersandt. 
Hintergrund und Gegenstand der Regionalplanänderung (Zitat aus dem übersandten Entwurf):
…Um der Windenergie in der Region bereits vor in Kraft treten der Gesamtfortschreibung des Kapitels B VI Energie möglichst viel Raum zu geben, sollen die bisherigen Ausschlussgebiete laut Beschluss des Planungsausschusses vom 25.04.2023 im Rahmen einer Teilfortschreibung bereits im Vorgriff aufgehoben werden.
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Stand 01.06.2023 ist zum Ausbau der Windenergie folgendes Ziel 6.2.2 festgeschrieben: 
„In jedem Regionalplan sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergiekraftanlagen in erforderlichem Umfang festzulegen. Als Teilflächenziel wird zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt. Die Steuerungskonzepte haben sich auf Referenzwindenergieanlagen zu beziehen, die dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Abwägung der Steuerungskonzepte entsprechen.“ 
Dem Regionalen Planungsverband liegen einige Planungen von Unternehmern in der Region vor, die für die Eigenversorgung ihrer energieintensiven Betriebe Windenergieanlagen errichten möchten. Diese Vorhaben können durch eine Teilfortschreibung mit Aufhebung der Ausschlussgebiete zeitnah umgesetzt werden. Damit würde auch dem Ansinnen der Bayerischen Bauordnung Rechnung getragen werden, wonach die Errichtung von Windenergieanlagen zur Eigenversorgung von Gewerbe- und Industriebetrieben erleichtert werden soll.“

An den Vorranggebieten für Windkraftanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen ändert sich augenscheinlich im Zuge dieser Regionalplanänderung nichts.

Nach § 9 Abs. 1 ROG werden die öffentlichen Stellen gebeten, Aufschluss über die von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Teilfortschreibung des Kapitels B VI Energie – Aufhebung der Ausschlussgebiete bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Es sind keine derartigen Planungen und Maßnahmen bekannt, die für die Aufhebung der Ausschlussgebiete bedeutsam sein könnten.

Beschluss

Der Markt Geisenhausen erhebt keine Einwände gegen die Aufhebung der Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2024 10:54 Uhr