Seniorengerechtes Wohnen Geisenhausen, Fl.-Nr. 82 u. 83, Gemarkung Geisenhausen, Kirchstraße 5 u. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.11.2023 ö 2.4

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Innenbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die beiden bestehenden Geschäftshäuser sollen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Insgesamt werden 18 (6 < 50 m² und 12 > 50 m²) Wohneinheiten errichtet. Der Bauherr weist 32 Stellplätze nach, welche ausreichend sind. Eine Regenwasserpufferanlage von 20 m³ wird errichtet. Die Zufahrt zu den Stellplätzen soll über die Kirchstraße erfolgen. Auf den beiden Grundstücken befindet sich ein Bodendenkmal mit der Beschreibung Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Geisenhausen“. Die Nachbarschaftsbeteiligung soll gemäß Art. 66a Abs. 2 BayBO durch die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Gemäß Art. Bayerische Bauordnung muss ab 3 WE ein Spielplatz nachgewiesen werden. Dieser kann selber gebaut oder bei der Gemeinde abgelöst werden. Ein Spielplatz ist derzeit nicht vorgesehen.

Beschluss

Auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine Kegelbahn und ein Biergarten. Zudem finden auf dem benachbarten Kirchplatz regelmäßig Veranstaltungen bzw. Feierlichkeiten statt. Die Nutzung der bestehenden Kegelbahn, der Betrieb des Biergartens und die Veranstaltungen am Kirchplatz dürfen durch den geplanten Neubau nicht eingeschränkt werden. Unter Berücksichtigung der genannten Punkte, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 08:33 Uhr