Flächennutzungsplan - Änderung durch Deckblatt Nr. 13 - Abwägung der Einwendungen bzw. Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.11.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Bei der dritten Auslegung zum Deckblatt 13 wurden die benachbarten Landwirte vom Landwirtschaftsamt Herrn Faltermeier kontaktiert. Das AELF hat die Weiterentwicklung der anliegenden Landwirte abgefragt, um festzustellen, ob hier zukünftige Einschränkungen zu erwarten sind. Daraufhin ist einer der Landwirte bei der Gemeinde vorstellig geworden und hat darauf hingewiesen, dass der Betrieb in die nächste Generation gehen wird und auch Erweiterungen anstehen werden. Er weist darauf hin, dass er keinerlei Einschränkungen bezogen auf das neu geplante Baugebiet Stockberg hinnehmen kann. Auf Rücksprache mit Herrn Faltermeier durch Bgm Reff hat dieser erklärt, dass bei solchen Verfahren immer eine Berechnung nach TA-Luft durchgeführt wird und dazu im Vorfeld die umliegenden Landwirte bzgl. deren Planungen befragt werden. Die Berechnung TA-Luft hat ergeben, dass die Geruchswolke bis zur GV-Straße reicht und somit in der Stellungnahme kein Vermerk erfolgt ist.
Es empfiehlt sich ein Abstand von mind. 180 m um spätere Probleme auszuschließen.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse zu landwirtschaftlichen Emissionen sowie der Bedarf an einer gemeindlichen Lagerfläche ist der Geltungsbereich des Flächennutzungsplandeckblatts zu ändern. Nach Einarbeitung dieser Änderungen ist das Deckblatt erneut auszulegen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.
Beschluss
Der Geltungsbereich wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.01.2024 08:33 Uhr