PV-Freiflächenanlage auf Fl.-Nr. 122 der Gemarkung Bergham - Voranfrage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Am 05.12.2023 haben zwei Geisenhausener Bürger eine Bauvoranfrage für eine PV-Freiflächenanlage gestellt. Die Anlage soll nördlich der LA 21 (Vilsbiburger Straße) auf der Fläche der ehemaligen Kiesgrube auf der Flur 122/0 der Gemarkung Bergham (Konversionsfläche) entstehen. Nach einem ersten Vergleich mit den Leitlinien der Gemeinde sind die Voraussetzungen erfüllt. Nachdem die Kiesgrube neu verfüllt wurde, kann über die Qualität und Beschaffenheit des Bodens derzeit keine Auskunft gegeben werden. Gemäß den Leitlinien sind Konversionsflächen vorrangig zu behandeln.
Die Vorhabenträger ersuchen im ersten Schritt um ein positives Signal der Marktgemeinde, um damit einen Netzeinspeisepunkt beantragen zu können.
Die weiteren Schritte nach Vorliegen der Einspeisezusage (Aufstellungsbeschluss für Bauleitplanung, städtebaulicher Kostenübernahmevertrag, Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Bürgschaftsleistung für Rückbauverpflichtung, Gestattungsvertrag für Einspeiseleitung, etc.) sind den Vorhabenträgern bekannt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass das vorgestellte Projekt den Leitlinien des Marktes Geisenhausen entspricht. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages wird die zur Realisierung des Projekts notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Dr. Köppen ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 02.12.2024 10:49 Uhr